Etat für 2024 ist ein Gestaltungshaushalt

Der Bundestag berät diese Woche den Haushalt 2024. FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner machte klar, dass die Koalition mit dem vorliegenden Etat ihren Gestaltungswillen zeigt.

Christian Lindner im Deutschen Bundestag
Der Bundestag hat am Vormittag seine viertägige Haushaltsdebatte begonnen. Finanzminister Christian Lindner bezeichnete den Etat als „Gestaltungshaushalt“.

Die Schuldenquote sinkt, die Steuerquote sinkt, die Investitionsquote steigt und die Schuldenbremse wird das erste Mal seit 2019 wieder eingehalten. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht im Bundeskabinett und auch nicht im Deutschen Bundestag in den Beratungen des Haushaltsausschusses. Aber es hat sich gelohnt“, stellte Lindner im Bundestag klar. “Wir machen uns auf den Weg zur finanzpolitischen Normalität.“ Er bescheinigte der Koalition „Gestaltungsehrgeiz“. „Ich spreche nicht von einem Sparhaushalt, sondern von einem Gestaltungshaushalt“, so der Finanzminister. Im Gespräch mit dem „ARD-Morgenmagazin“ sagte er im Vorfeld: „Insgesamt wird nicht gespart. Es wird umgeschichtet.“

An vielen Stellen werde im Bundeshaushalt wieder Normalität hergestellt und krisenbedingte Entlastungen wieder zurückgefahren, so Lindner. „Wir entlasten aber an anderer Stelle. 15 Milliarden Euro Senkung bei Lohn- und Einkommensteuer. Weil es eine Frage der Fairness ist, angesichts der Inflation die Kaufkraft der arbeitenden Mitte in diesem Land zu schützen.“ Er warf der Union vor, die eigene Verantwortung für die Situation im Land zu verkennen: „Ich rufe in Erinnerung. 16 Jahre haben Sie Verantwortung getragen für Bürokratie, Arbeitsmarkt und den Zustand der Infrastruktur.“

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Investitionen in die Zukunft

Lindner machte deutlich, an wie vielen Stellen die Koalition jetzt anpacke, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Die Investitionsquote steige beispielsweise im vorliegenden Haushalt auf 12,3 Prozent. „Man kann also mit Fug und Recht sagen: Diese Bundesregierung und die sie tragende Koalition, wir investieren in Schiene, Straße und digitale Netze auf Rekordniveau.“ Dazu kämen die Mittel für das Generationenkapital und das Startchancenprogramm.

Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ führte er aus: „Wir kürzen bei Subventionen, dem Bürgergeld und internationaler Politik, weil wir neue Schwerpunkte anderswo setzen. So sinken die Lohnsteuer und die Stromsteuer, wir investieren auf Rekordniveau zum Beispiel in die digitalen Netze, wir haben das Startchancenprogramm für die Schulen.“

Im Bundestag stellte Lindner klar: „Wir werden das fortsetzen müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu verbessern. Und das geht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, auch ohne zusätzliches Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Man kann Produktivität und Profitabilität auch verstärken, indem man die Rahmenbedingungen verbessert.“ Er rief die Union in diesem Zusammenhang auch dazu auf, die Blockade des Wachstumschancengesetzes aufzugeben, von dem vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren sollen. Ziel der Regierung sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern. Deswegen werde unter anderem die Stromsteuer für die Industrie gesenkt.

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Schuldenbremse ist kein Lichtschalter

Der Finanzminister stellte klar: „All das, was ich gerade an Gestaltung beschrieben habe, findet statt im Rahmen der Schuldenbremse.“ In der „Rheinischen Post“ verdeutlichte er: „Man kann nicht Gebote der Verfassung aus- und einschalten wie einen Lichtschalter. Und zwar nicht nur, weil es ein Gebot der Verfassung ist, sondern weil es angesichts der Zinskosten, die wir haben, ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft ist, so zu handeln.“ Die Einhaltung der Schuldenbremse sei zudem ökonomisch vernünftig: „Denn sonst müssten wir irgendwann Sparpakete schnüren oder die Steuern erhöhen, nur für die Schulden der Vergangenheit.“

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Hintergrund:

Die Bundesregierung will Mehreinnahmen unter anderem durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer und die Ausschreibung von Flächen für Off-Shore-Windenergie erzielen. Darüber hinaus sollen Änderungen im Zweiten, Dritten und Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches für den Haushalt wirken. Unter anderem soll der sogenannte Bürgergeldbonus wegfallen. Dadurch werden circa 100 Millionen Euro eingespart.

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