Start-up-Standort Deutschland braucht ein Update

Der Wettbewerb um Talente ist so groß wie nie. Deswegen will Finanzminister Christian Lindner die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer in Deutschland deutlich verbessern.

Start-up, Pärchen
Start-ups sollen es in Deutschland in Zukunft leichter haben: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verbessert die Standortbedingungen.

Der Finanzminister hat einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der zahlreiche Probleme der Start-up-Branche lösen soll. Dadurch soll Deutschland zu einem attraktiveren Standort für Gründerinnen und Gründer sowie für potenzielle Mitarbeiter werden. Lindner twitterte dazu: „Mit einem höheren Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, der Reform der Dry-Income-Besteuerung und einem besserem Kapitalmarktzugang legen wir den Grundstein.“ Startups seien wichtig für die Wirtschaft, unterstrich der Finanzminister. Sie schafften Arbeitsplätze sowie „neue Produkte und Dienstleistungen, mit denen unsere Wirtschaft zukunftsfähig ist“.

Das Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist es, den Kapitalmarkt moderner, internationaler und weniger bürokratisch zu gestalten. Außerdem soll Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. „Der Finanz- und Start-up-Standort Deutschland braucht ein Update“, twitterte Lindner.

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Höherer Freibetrag bei Mitarbeiterbeteiligung

Ein zentraler Baustein sind steuerliche Vergünstigungen bei der Mitarbeiterbeteiligung. Diese sind in der Start-up-Szene ein verbreitetes Instrument, da frisch gegründete Unternehmen in der Regel keine hohen Gehälter zahlen können. Die Anteile an der Firma, die in einigen Jahren beim Verkauf deutlich mehr wert sein können, erlauben es, trotz niedriger Gehälter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Dadurch haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein eigenes Interesse an einem lukrativen Verkauf oder Börsengang. Bislang wurden dabei allerdings hohe Steuern fällig. Das soll sich ändern: Der Freibetrag soll von 1440 Euro auf 5000 Euro steigen.

Er will zudem ein weiteres Problem abmildern. Bisher war es so, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Anteile, selbst wenn diese bisher nur auf dem Papier einen Wert hatten, Steuern zahlen mussten. Spätestens nach zwölf Jahren oder beim Wechsel des Arbeitgebers mussten Mitarbeiter ihre Beteiligungen versteuern, auch wenn noch gar keine Gewinne aus Beteiligungen angefallen sind. Die Grenze soll in Zukunft auf 20 Jahre angehoben werden. 

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Mehr Start-ups profitieren von neuen Regeln

Der Kreis der Unternehmen, die von den neuen Regeln profitieren, soll ausgeweitet werden. Sie sollen für Firmen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern greifen – statt wie bisher für maximal 250 Beschäftigte. Auch die Umsatzschwelle und die Jahresbilanzsumme sollen nach den Plänen des Finanzministers verdoppelt werden. Die Umsatzschwelle steigt auf 100 Millionen Euro und die Bilanzsumme auf 86 Millionen Euro. Auch wird der Zeitraum der Schwellenbemessung von zwei auf sieben Jahre verlängert. Besonders wichtig: Es profitieren auch Start-ups, die nicht wie bisher maximal zwölf, sondern 20 Jahre vor dem Beteiligungszeitpunkt gegründet wurden.

Auch der Zugang zum Kapitalmarkt wird erleichtert. Dafür will er die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf eine Million Euro herabsetzen, heißt es im Gesetzesentwurf. Außerdem will Lindner nach dem US-Vorbild Spacs neue Börsenmantelaktiengesellschaften einführen.

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