Deutschland nachhaltig stärken

Der Bundestag berät den Haushalt 2024. Im Fokus steht die Frage, wie Deutschland nach den Krisenjahren wieder auf Wachstumskurs gebracht werden kann.

Reichstag
Der Bundestag berät über den Haushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027.

Finanzminister Christian Lindner hat seinen Entwurf für den Haushalt 2024 sowie den Finanzplan des Bundes von 2023 bis 2027 dem Bundestag vorgelegt und damit die Haushaltsberatungen eröffnet. Das übergeordnete Ziel ist es, Deutschland in allen Bereichen für künftige Herausforderungen fit zu machen. Hierzu hat Bundeskanzler Olaf Scholz einen „Deutschland-Pakt“ vorgeschlagen. Dabei sollen alle staatlichen Stellen zusammenarbeiten, um das Land schneller, moderner und sicherer zu gestalten. Grundlage dafür sind solide Finanzen und zielgerichtete Investitionen in die Zukunft – und dafür sorgt der Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lindner. 

FDP-Präsidiumsmitglied und FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr lobte in der Generaldebatte den Vorschlag des Finanzministers: „Die Investitionsquote steigt auf 12,2 Prozent – das geht in die richtige Richtung. Wir setzen klare Prioritäten, beispielsweise beim Wachstumschancengesetz. Wir entlasten und sorgen für Impulse, um die Wirtschaft zu stärken!“ Wichtig sei, dass die Politik wieder mit dem Geld auskomme, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Verfügung stellen. „Und genau das tun wir als Regierungskoalition mit diesem Vorschlag des Bundesfinanzministers“, so Dürr. Er lobte auch den „Deutschland-Pakt“ und betonte, dass mit dem Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Haus von Justizminister Marco Buschmann bereits ein Teil des Paktes eingelöst werden könne.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Schiene rückt ins Zentrum

Der Einzelplan 12 des Bundeshaushalts 2024 ist der Etat des Verkehrsministeriums und traditionell der größte Investitionshaushalt des Bundes. Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing braucht 2024 rund 38,7 Milliarden Euro für die Modernisierung und Digitalisierung der Infrastruktur. Dabei steht für ihn die Bahn im Fokus. Mit einem „massiven Finanzpaket, das seines Gleichen sucht“, soll die Schiene „ins Zentrum einer modernen, nachhaltigen und guten Mobilität“ gerückt werden, kündigte Wissing an. Dazu gehöre auch das „Mammutprojekt“, die hochbelasteten Korridore des Kernnetzes gebündelt zu sanieren und technisch auf den neuesten Stand zu bringen. 

Gefördert werden neben der Schiene auch Wasserstraßen, der Radverkehr, der Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektroautos und der Umstieg auf alternative Antriebe. Wissing machte deutlich, dass es „selbst mit unserem riesigen Finanzpaket für die Schiene“ niemals möglich sein werde, den gesamten Transport per Bahn abzuwickeln. Deswegen werde auch in die Sanierung des Straßennetzes und der Brücken investiert.

Auch die Umsetzung der Digitalstrategie komme gut voran, berichtete Wissing im Bundestag. Der Ausbau des Glasfasernetzes gehe aktuell bereits so schnell voran, wie noch nie zuvor. Mit der Datenstrategie, die bei der Kabinettsklausur beschlossen wurde, werde ein weiterer wichtiger Schritt getan, so der Digital- und Verkehrsminister. „Das Verlegen von Glasfaser-Anschlüssen und die Bereitstellung von 5G ist das eine. Aber nutzbar ist das für die Digitalisierung nur, wenn Daten verfügbar sind.“

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Auch die Justiz geht mit der Zeit

Justizminister Marco Buschmann hat seit seiner Amtsübernahme konsequent auf die Modernisierung seines Ressorts gesetzt: Bürokratieabbau, Digitalisierung und die Stärkung der Bürgerrechte sind zentrale Anliegen. Weil der Einzelplan 07, der Etat des Justizministeriums, mit lediglich 1,03 Milliarden Euro das geringste Volumen hat, ist eine klare Priorisierung der Aufgaben umso entscheidender. Zehn Prozent der Ausgaben seien für Investitionen und Digitalisierung vorgesehen, erklärte Buschmann im Bundestag. „Wir modernisieren den Rechtsstaat und werden ihn auf die Höhe der Zeit bringen.“

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Bürgerrechte verteidigen, Bürokratie abbauen

„Wir stellen uns den großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir kämpfen für die Bürgerrechte im digitalen Raum und gegen eine Chatkontrolle“, erklärte Buschmann. Auch gegen die „verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung“ wolle man vorgehen. 

Neben der Digitalisierung der Justiz und der Modernisierung des Rechts sei eine weitere „große Herkulesaufgabe“ des Bundesjustizministeriums der Abbau von Bürokratie. „Die Verbürokratisierung unseres Landes ist der größte Mühlstein, den es um seinen Hals hängen hat. Und deshalb gehen wir das jetzt an“, fand der Minister deutliche Worte. Bei der Kabinettsklausur in Meseberg wurden Maßnahmen vorgelegt, die den Erfüllungsaufwand um 2,3 Milliarden Euro senken. Das reiche zwar noch nicht, aber es sei ein erster Schritt und dieser sei mehr als doppelt so groß wie das bislang größte Entbürokratisierungsgesetz, das es zuvor gab. „Und wenn der erste Schritt mehr als doppelt so groß ist wie der bislang größte, dann ist das doch ein hoffnungsvoller Beginn“, so Buschmann.

Der Justizminister hat beim Bürokratieabbau nicht nur Deutschland im Blick, sondern auch die europäische Ebene. Denn viel Bürokratie entstehe derzeit durch die Umsetzung europäischen Rechts. Gemeinsam mit Frankreich will er daher eine Initiative starten, um in Zukunft „eine Entbürokratisierung auf europäischer Ebene hinzubekommen.“

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Bildungsetat ist ein Ja zur Zukunft

„Die Herausforderungen sind groß, aber die Chancen für eine bessere Zukunft sind noch größer“, sagte Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger in der Debatte zum Etat ihres Hauses. Die Ausgaben für Bildung und Forschung sollen im nächsten Jahr im Vergleich zu 2023 von 21,46 Milliarden Euro auf 20,3 Milliarden Euro sinken. Stark-Watzinger stellte klar, dass alle Ministerin ihren Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts leisten müssten. „Zur Wahrheit gehört auch: Nur ein solider Haushalt schafft langfristig neue Möglichkeiten“, unterstrich sie.

„Mein Anspruch ist, dass unser Haushalt das Gleichgewicht hält zwischen nachhaltigen Finanzen und gezielten Zukunftsinvestitionen“, machte die Bildungsministerin deutlich. Denn jeder Euro, der in Bildung investiert werde, sei eine Zukunftsinvestition. „Wir erneuern das Aufstiegsversprechen im Bildungsbereich durch das Startchancenprogramm. Denn noch immer hänge in Deutschland der Bildungserfolg zu stark von der sozialen Herkunft ab. Und in der Forschungspolitik werde auf dem Fundament der Zukunftsstrategie ideologiefrei und technologieoffen auf die Ziele fokussiert. „Nur wer Ambitionen hat, definiert ein Land. Und wir haben Ambitionen“, so Stark-Watzinger. Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) und die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) zeigten, was möglich sei. Sie unterstrich: „Wir wagen als Koalition Mutiges und wir erlauben uns ausdrücklich auch groß zu denken.“

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

Lindner will haushaltspolitische Trendwende

Christian Lindner hat zum Abschluss der ersten Beratung im Bundestag über den Haushaltsentwurf für 2024 seine Forderung nach einer „haushaltspolitischen Trendwende“ bekräftigt. Künftig werde aber „in jedem Jahr die Schuldenquote unseres Landes sinken“, äußerte er sich optimistisch. Für 2024 kündigte er weitere Steuerentlastungen von knapp zwei Milliarden Euro an, die im Etatentwurf noch nicht berücksichtigt sind. Zum 1. Januar 2024 werde der steuerfreie Grundbetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6612 Euro, sagte der FDP-Politiker am Freitag zum Abschluss der Haushaltswoche im Bundestag. „Das sind zusätzliche steuerliche Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in einer Größenordnung von rund 1,94 Milliarden Euro.“ Damit folge die Regierung den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Freistellung des Existenzminimums im Steuerrecht jährlich anzupassen.

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Inhalt ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.