Verfassungsbeschwerde gegen das Sondervermögen
Knapp zwei Dutzend ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP haben Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen des Grundgesetzes eingereicht, mit denen im vergangenen Jahr der Weg zur Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität freigemacht wurde.
Es ist ein Jahr her, dass die Union die größte Schuldenexplosion in der Geschichte der Bundesrepublik aufgegleist hat. Gemeinsam mit der SPD und den Grünen haben sie zwei neue Schuldentöpfe in historischer Größenordnung geschaffen – ein Topf für Verteidigung, ein Topf für „Alles Mögliche“: Bundestag und Bundesrat hatten im März 2025 den Weg für eine zusätzliche Schuldenaufnahme über insgesamt 500 Milliarden Euro freigemacht, für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts und des IW Köln wurden die Schulden bislang allerdings hauptsächlich zum Stopfen von Haushaltslöchern ausgegeben.
Diese festgestellte Zweckentfremdung hat nun den letzten Ausschlag für eine Verfassungsbeschwerde gegeben, erklärte der Landesvorsitzende der hessischen FDP, Thorsten Lieb. Zusammen mit knapp zwei Dutzend ehemaligen Bundestagsabgeordnete hat er gegen die vor einem Jahr beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes zur „faktischen Abschaffung der Schuldenbremse“ Beschwerde eingereicht. FDP-Chef Christian Dürr bekräftigt: „Das Vorgehen rund um die Rekordschuldenpakete bestraft die kommenden Generationen doppelt. Zum einen verliert sich das Geld nachweislich in Haushaltslöchern und Konsumausgaben und wird nicht investiert, zum anderen werden unsere Kinder und Enkel mit den erdrückenden Zinslasten um ihre Handlungsspielräume und Freiheiten gebracht.“
Das sind wir unseren Kindern schuldig
Lieb sagt: „Die ausufernden Schulden rauben kommenden Generationen Zukunftschancen. Uns reicht es: Die Schulden von heute dürfen nicht die Freiheit von morgen zerstören – deshalb ziehen wir vor Gericht. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Der Versuch von Union, SPD und Grünen, Wachstum auf Pump zu kaufen und dadurch Reformen aus dem Weg zu gehen, ist ohnehin aussichtslos und zum Scheitern verurteilt.“
Als Frankfurter Partner der Kanzlei avocado wendet sich der promovierte Jurist in einem 31 Seiten umfassenden Schriftsatz gegen die Änderungen der Verfassung. Diese sollen das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität im Umfang von 500 Milliarden Euro ebenso ermöglichen wie die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für die Länder und die Ausnahmeregelung für Ausgaben zur Verteidigung.
Sie stünden im Kontext eines ohnehin durch hohe Sozialausgaben „versteinerten Bundeshaushaltes“ mit nur noch geringen freien Mitteln. So würden die durch Artikel 2 garantierten künftigen Freiheitsrechte der Beschwerdeführer und der nächsten Generationen massiv verletzt. Belastungen wie etwa Zinszahlungen würden einseitig in die Zukunft verlagert. Die Haushaltsautonomie des Bundestages in zukünftigen Wahlperioden sei nicht nur spürbar beschränkt, wie es viele Landesverfassungsgerichte als rechtliche Grenze schon formuliert hätten. Faktisch gebe es keinen Spielraum mehr.
Gegen den Weg in den Schuldenstaat
„Wir sind weder politisch noch rechtlich bereit, diesen Weg in den Schuldenstaat mitzugehen und wollen alle Möglichkeiten dafür nutzen, nachfolgenden Generationen Handlungs- und Gestaltungsspielräume in den öffentlichen Haushalten zu bewahren“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Beschwerdeführer. Zu ihnen gehören unter anderem Anja Schulz, Wolfgang Kubicki, Florian Toncar, Katja Hessel, Ria Schröder, Alexander Müller, Max Mordhorst, Stephan Seiter, Ulrich Lechte, Julian Grünke, Philipp Hartewig und Maximilian Funke-Kaiser.
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